- Welche Buchhaltungssoftware ist die beste?
- Sinnvoller als eine Rangliste ist eine Reihenfolge von Ausschlusskriterien. Erstens: Nimmt das Programm E-Rechnungen entgegen und verarbeitet es den strukturierten Teil weiter?[^bmf-faq-erechnung] Zweitens: Gibt es Ihre Daten in der Form ab, die Ihre Steuerkanzlei einliest?[^datev-datenaustausch] Drittens: Bleiben Änderungen nachvollziehbar und lässt sich alles maschinell auswertbar exportieren?[^hgb-239][^ao-147] Was diese drei Hürden nimmt, unterscheidet sich danach vor allem in Bedienung, Branchenzuschnitt und Preis – und dort entscheidet der Betrieb, nicht der Test.
- Gibt es kostenlose Buchhaltungssoftware, mit der man ordnungsgemäß buchen kann?
- Kostenfreie Einstiegsversionen und quelloffene Programme sind verfügbar und decken für Einnahmenüberschussrechner oft den Alltag ab. Die Prüfkriterien bleiben dieselben wie bei bezahlter Software: Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen[^hgb-239], vollständige Aufbewahrung über acht beziehungsweise zehn Jahre[^ao-147] und ein Export, der einer maschinellen Auswertung standhält[^ao-147]. Zusätzlich lohnt der Blick darauf, wer die Software pflegt: Die Formatvorgaben der E-Rechnung entwickeln sich weiter, und ein Programm ohne laufende Aktualisierung fällt aus dieser Entwicklung heraus.
- Welches Buchhaltungsprogramm ist am einfachsten zu bedienen?
- Die empfundene Einfachheit hängt weniger an der Oberfläche als daran, wie viele Entscheidungen ein Programm dem Anwender abnimmt. Automatische Kontierungsvorschläge aus dem Bankumsatz, Belegerkennung mit Zuordnung zum offenen Posten und eine Kontenrahmenvorlage, die zur Rechtsform passt, sparen mehr Zeit als eine aufgeräumte Menüführung. Wer ohne Buchhaltungsausbildung arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, ob das Programm bei der Festschreibung von Buchungen führt – denn dort entstehen die Fehler, die später in der Prüfung auffallen.[^ao-146]
- Welche Alternativen zu DATEV gibt es für kleine Unternehmen?
- Für die laufende Belegerfassung und die Vorbereitung des Abschlusses stehen zahlreiche eigenständige Programme bereit, die den Datenaustausch mit der Kanzlei über Schnittstellen abwickeln. Die praktische Frage ist selten, ob es sie gibt, sondern ob Ihre Kanzlei den gewählten Weg annimmt: DATEV stellt für die Zusammenarbeit unter anderem eine gemeinsame Datenplattform und eine Austauschplattform für Belege bereit, an die sich Drittprogramme anschließen.[^datev-datenaustausch] Sprechen Sie die Entscheidung deshalb mit dem Steuerberater ab, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben – die Honorarwirkung ist größer als die Lizenzkosten.
- Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für ein Kleingewerbe?
- Bei einem Kleingewerbe ohne Bilanzierungspflicht reicht in der Regel ein Programm, das die Einnahmenüberschussrechnung führt, Bankumsätze einliest, Belege archiviert und die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt.[^ustg-18] Wichtiger als der Funktionsumfang ist die Empfangsfähigkeit für E-Rechnungen, denn sie gilt seit dem 1. Januar 2025 ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße.[^bmf-faq-erechnung] Wächst der Betrieb später in die Bilanzierung hinein, ersparen ein sauberer Datenexport und ein Kontenrahmen nach SKR-Systematik den Umstieg auf ein zweites System.
- Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
- Kleinunternehmer sind von der Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen.[^bmf-faq-erechnung] Von der Empfangsseite befreit sie das nicht: Auch sie müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen.[^bmf-faq-erechnung] Für den Empfang genügt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums bereits ein E-Mail-Postfach.[^bmf-faq-erechnung] Wer regelmäßig Eingangsrechnungen von größeren Lieferanten erhält, wird die XML-Dateien allerdings lesbar darstellen und archivieren wollen – dafür braucht es entweder eine Software mit Anzeigefunktion oder ein separates Werkzeug.
- Bis wann darf ich noch Papierrechnungen an Geschäftskunden schicken?
- Für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführt werden, ist eine Papierrechnung bis zum 31. Dezember 2026 zulässig.[^ustg-27] Bei einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich die Möglichkeit für Umsätze des Jahres 2027 bis zum Ende dieses Jahres.[^ustg-27] Eine PDF-Datei per E-Mail bleibt in diesem Zeitraum ebenfalls möglich, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers, weil sie seit 2025 als sonstige Rechnung gilt.[^bmf-faq-erechnung]
- Wie lange muss ich Buchungsbelege aufbewahren?
- Acht Jahre – die Frist wurde gegenüber der früheren Zehnjahresregel verkürzt und gilt für Buchungsbelege nach § 147 Absatz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung.[^ao-147] Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und die Eröffnungsbilanz bleiben bei zehn Jahren, sonstige besteuerungsrelevante Unterlagen bei sechs.[^ao-147] Gezählt wird ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist, und die Frist verlängert sich, solange die zugehörige Festsetzungsfrist noch läuft.[^ao-147]
- Darf meine Buchhaltung in einer Cloud außerhalb Deutschlands liegen?
- Innerhalb der Europäischen Union ja: Elektronische Bücher und Aufzeichnungen dürfen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten geführt und aufbewahrt werden, wenn der Datenzugriff der Finanzbehörde in vollem Umfang möglich bleibt.[^ao-146] Für einen Drittstaat ist eine Bewilligung der zuständigen Finanzbehörde nötig; sie setzt unter anderem voraus, dass Sie die Standorte oder den beauftragten Dritten mitteilen und Ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind.[^ao-146] Lassen Sie sich den Speicherort deshalb schriftlich bestätigen, bevor Sie migrieren.
- Was ist eine Verfahrensdokumentation und wer braucht sie?
- Gemeint ist die Beschreibung des eingesetzten Verfahrens: welche Belege wie in das System gelangen, wer sie freigibt, wie sie festgeschrieben und wie sie archiviert werden. Die Abgabenordnung zählt die zum Verständnis der Bücher erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen ausdrücklich zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen mit zehnjähriger Frist.[^ao-147] Damit betrifft sie jeden buchführungspflichtigen Betrieb, der elektronisch arbeitet. Manche Programme liefern einen anbieterspezifischen Baustein mit, der den technischen Teil abdeckt; der betriebliche Ablauf bleibt Sache des Unternehmens.
- Was gilt, wenn strukturierter Teil und Bildteil einer Rechnung voneinander abweichen?
- Maßgebend sind seit Einführung der obligatorischen E-Rechnung die Daten des strukturierten Teils. Zuvor ging bei hybriden Formaten der lesbare Bildteil vor; dieses Verhältnis hat sich umgekehrt.[^bmf-faq-erechnung] In der Praxis heißt das: Wer nur das PDF ansieht und bucht, kann an einer Abweichung vorbeibuchen, die im XML steht. Das Bundesfinanzministerium empfiehlt deshalb, den übermittelten XML-Teil selbstständig zu visualisieren; dafür stehen auch kostenfreie Werkzeuge zur Verfügung.[^bmf-faq-erechnung]
- Was passiert mit meiner Buchhaltung, wenn ich den Anbieter wechsle?
- Die Aufbewahrungspflicht bleibt bei Ihnen, unabhängig davon, wo die Daten liegen: acht Jahre für Buchungsbelege, zehn für Bücher und Abschlüsse.[^ao-147] Praktisch heißt das, dass Sie vor der Kündigung einen vollständigen Export mit Belegbildern und Buchungssätzen ziehen und prüfen, ob er lesbar und maschinell auswertbar ist.[^ao-147] Klären Sie zusätzlich, wie lange der bisherige Anbieter den Zugriff nach Vertragsende offenhält und ob dafür Kosten anfallen.
- Wie hängt die Buchhaltungssoftware mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung zusammen?
- Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln, und die Vorauszahlung ist zu diesem Zeitpunkt fällig.[^ustg-18] Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr; bei einer Steuer von mehr als 9.000 Euro im Vorjahr ist es der Kalendermonat, bei höchstens 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Abgabe befreien.[^ustg-18] Eine Software, die den Datensatz direkt übermittelt, spart den Umweg über das Portal.[^elster-start]